Anwaltskanzlei FALKE

DIE KANZLEI

Ich bin überzeugt, dass eine solide und gute anwaltliche Tätigkeit nur möglich ist, wenn Feingefühl, Strategie, Weitsicht und der Fokus auf den Mandanten die juristische Arbeit begleiten. Dies gilt meines Erachtens umso mehr im Zeitalter künstlicher Intelligenz.

Meine Kanzlei gründete ich im Jahre 2007 im Westend von Frankfurt am Main. Der EU–Beitritt Bulgariens, sowie die Beherrschung der bulgarischen Sprache in Wort und Schrift eröffneten mir insbesondere die Möglichkeit der Betreuung und Beratung deutscher Unternehmen mit osteuropäischer Ausrichtung, sowie bulgarischer juristischer und natürlicher Personen mit wirtschaftlichem Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Über Jahrzehnte gesammelte Berufserfahrung, die nicht nur juristischer Weitsicht zu verdanken ist, sondern auch meiner Affinität zum menschlichen Umgang auf Augenhöhe mit dem Mandanten, führten zum Bestand eines festen Mandantenstammes in Frankfurt am Main.

Die rechtliche Beratung und die Mandatsführung durch mich, als auch die begleitende Korrespondenz mit den Mandanten durch meine Assistentin erfolgen in bulgarischer und deutscher Sprache.

Zur Person – Nia Falke

  • Seit 2007 als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig
  • Studium der Rechtswissenschaft und Abschluss des 1. Juristischen Staatsexamens an der Universität Bayreuth (Bayern)
  • Rechtsreferendariat und Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens in Frankfurt am Main
  • 1996 allgemeine Hochschulreife am Bettina Gymnasium in Frankfurt am Main
  • 1995 allgemeine bulgarische Hochschulreife in Frankfurt am Main
  • 1976 Geburt in Sofia / Bulgarien

Rechtsanwältin Falke ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Deutscher Anwaltsverein e.V.
Nia Falke, Rechtsanwältin
Nia Falke Rechtsanwältin
Elitsa Kehayov, Assistentin
Elitsa Kehayov Assistentin

WAS MANDANTEN SAGEN

★★★★★

Einfach noch menschlich, gute Beratung und sehr geduldig

Nach mehreren Telefonaten und Schreiben, ist sie die erste, die wirklich zugehört hat.

D. R.

★★★★★

Zehn von Zehn 🔝

Erfahrung ist super und sehr nett!!

A. V.

★★★★★

Außergewöhnlicher Einsatz für den Mandanten

Frau Falke hat sich sehr viel Zeit genommen um mein Anliegen zu verstehen. Sie hat anschließend nach bestem Weg gesucht, um möglichst schnell zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Ich bin nicht nur zufrieden, wie alles gelaufen ist, sondern sehr, sehr glücklich. Ich kann Frau Falke nur wärmstens empfehlen (und ich hatte schon mit einigen Dutzenden Anwälten in meinem Leben zu tun). Auch auf diesem Weg möchte ich Ihnen, Frau Falke, noch mal herzlich danken.

D. M.

★★★★★

Meine Empfehlung!

Frau Falke wird zwar meinen „Fall“ nicht übernehmen, jedoch hat sie sich die Zeit genommen für ein ausführliches und sehr informatives Gespräch mit guten Tipps, die mir sicher weiterhelfen werden. Anderen Menschen „Zeit zu schenken“, ist nicht selbstverständlich und sehr wertvoll! Vielen Dank dafür und ich wünsche Ihnen Glück und Erfolg für die Zukunft!

B. M.

★★★★★

Sehr kompetente Rechtsanwältin

Frau Falke hat mir für einen schwierigen Fall in einem kurzen Anruf die wichtigsten Tipps geben können, die mir ausschlaggebend weitergeholfen haben. Sehr kompetente Rechtsanwältin, die innerhalb kürzester Zeit das große Ganze erfassen kann.

B. B.

★★★★★

einfach TOP

Hat das Problem in kurzer Zeit gelöst.

A. N.

★★★★★

Persönlicher Anruf

Sie konnte zwar meinen Fall nicht übernehmen, hat mich jedoch persönlich angerufen.

A. K.

★★★★★

Mietrecht

Kompetentes Erstberatungsgespräch, Strategievorschlag für weiteres Handeln.

B. B.

★★★★★

Beratung

Frau Falke hat alle unsere Fragen kompetent und ausführlich beantwortet. Sie war gut erreichbar, sowohl telefonisch als auch per Mail, und wir haben sehr schnell und unkompliziert einen Termin vor Ort bekommen. Ich kann Frau Falke uneingeschränkt weiterempfehlen.

D. R.

★★★★★

Sensationelles Ergebnis!!!

Rechtsanwältin Falke schaffte es, alle meine Interessen im Eilverfahren durchzusetzen. Mit ihrer klaren und sachlichen Art, schafft sie es, selbst komplizierte Sachverhalte zu erklären. Die Transparenz ihrer Vorgänge war für mich als Mandantin immer gegeben. Ich bin mit ihrer Leistung überaus zufrieden und kann sie nur empfehlen.

Z. A.

★★★★★

Sehr zu empfehlen!

Eine sehr kompetente und freundliche Rechtsanwältin. Nach meiner Anfrage wurde ich am Telefon professionell und nett beraten. Kann ich bestens empfehlen.

D. B.

★★★★★

Anwalt Falke

Wir sind sehr sehr zufrieden mit Anwalt Falke. Ich empfehle weiter!!

Z. I.

★★★★★

Mieterschutz während des Mietverhältnisses, Abmahnung

Rechtsanwältin Falke bietet eine hochkompetente und professionelle Rechtsberatung, erklärt außerdem verständlich alle Fachbegriffe. Die Kommunikation mit ihr war sehr angenehm, Frau Falke verfügt über freundliche und positive Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft. Unsere ganze Familie ist sehr zufrieden mit ihrer Arbeit und mit dem Ergebnis und kann Rechtsanwältin Falke und die Kanzlei weiterempfehlen.

A. V.

LEISTUNGEN

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KONTAKT

UNSERE HONORARGESTALTUNG

Als Mandant erwarten Sie zu Recht, dass ich als Ihre Rechtsanwältin meine anwaltliche Dienstleistung stets mit hohem Engagement und in bester Qualität erbringe. Dies erfordert nicht nur meine fachliche Expertise, sondern auch Zeit, die Sie persönlich benötigen, um in Ihrem individuellen Sachverhalt gehört, verstanden und beraten zu werden.

Ich biete Rechtsberatung nach Honorarvereinbarung, die im Vorfeld unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen besprochen und vereinbart wird.

Die Abrechnung der anwaltlichen Leistungen erfolgt dann auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes, ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand und den erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Eine solche Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung. Sie behalten die Kontrolle über die Kosten.

Die herkömmliche Honorierung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist ebenso eine mögliche Abrechnungsvariante, die für Sie u.a. den Vorteil bietet, dass das anfallende Honorar von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird bzw. als Schadensersatz von der Gegenpartei zu erstatten ist.